Ausschreibung
Benefiz-Triathlon Gerlebogk 2027
| Datum | Samstag, 28. August 2027 |
| Ort | Strandbad Gerlebogk / Campingplatz, Gröbziger Straße 25, 06420 Könnern / OT Gerlebogk |
| Veranstalter | Benefiz-Sportverein Gerlebogk, Siedlungsring 8, 06420 Könnern |
| Veranstaltungsleitung | Peter Spanier |
| Kontakt | spanier.peter@outlook.de 01520 2909028 |
| Sportrechtliche Genehmigung | Triathlonverband Sachsen-Anhalt e. V. – Genehmigungsnummer folgt nach Erteilung |
| Anmeldung / Zeitmessung | Chronobase |
1. Der Benefiz-Triathlon
Der Benefiz-Triathlon Gerlebogk verbindet sportliche Herausforderung, Gemeinschaft und den guten Zweck. Die Veranstaltung findet am Samstag, den 28. August 2027, auf dem Gelände des Strandbades Gerlebogk statt.
Die Veranstaltung umfasst einen Kids-Triathlon, einen Jugend-Triathlon, einen Jedermann-Triathlon sowie einen Staffel-Triathlon.
2. Veranstaltungsort
Strandbad Gerlebogk / Campingplatz
Gröbziger Straße 25, 06420 Könnern / OT Gerlebogk
Der Benefiz-Triathlon findet auf dem Gelände des Strandbades bzw. Campingplatzes Gerlebogk statt. Der Start- und Zielbereich befindet sich auf dem Gelände des Strandbades. Für Teilnehmer stehen Umkleidemöglichkeiten, Duschen und Toiletten sowie weitere Einrichtungen des Campingplatzes zur Verfügung.
3. Wettbewerbe
| Wettbewerb | Alter | Distanz | Limit |
| Kids-Triathlon | 6–9 Jahre | 50 m / 1,2 km / 200 m | 30 |
| Jugend-Triathlon | 10–15 Jahre | 200 m / 5 km / 1 km | 30 |
| Jedermann-Triathlon | ab 16 Jahre | 500 m / 20 km / 5 km | 75 |
| Staffel-Triathlon | ab 14 Jahre | 500 m / 20 km / 5 km | 25 Staffeln |
Hinweis: Jedermann- und Staffel-Triathlon starten gemeinsam. Kids- und Jugend-Triathlon starten jeweils separat.
4. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme richtet sich nach den für die jeweiligen Altersgruppen geltenden Bestimmungen der Deutschen Triathlon Union (DTU) und des Triathlonverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (TVSA). Die Altersbereiche der Veranstaltung sind in Abschnitt 3 festgelegt.
Für Minderjährige gelten die jeweils erforderlichen Einverständnis- und Haftungsregelungen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen werden mit den Anmeldeinformationen bzw. bei der Startunterlagenausgabe bekanntgegeben.
5. Wettkampfregeln
Für alle Wettbewerbe gelten die jeweils gültigen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (DTU) sowie des Triathlonverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (TVSA).
Alle Teilnehmer sind für die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich und haben darauf zu achten, dass diese den geltenden Bestimmungen entspricht.
• Helmpflicht auf der Radstrecke.
• Verwendung eines technisch einwandfreien und für den Wettbewerb geeigneten Fahrrades.
• Befolgung der Anweisungen der Wettkampfleitung, Kampfrichter und Streckenposten.
• Schwimmen ohne nicht zugelassene Hilfsmittel.
• Vollständiges Absolvieren der vorgegebenen Wettkampfstrecken.
Badekappenpflicht
Jeder Starter ist verpflichtet, zum Schwimmwettbewerb eine eigene, gut sichtbare und farbige Badekappe mitzubringen und während des gesamten Schwimmens zu tragen.
Schwarze und graue Badekappen sind nicht zugelassen.
Die Farbe der Badekappe ist ansonsten frei wählbar. Eine farbliche Zuordnung zu den einzelnen Wettbewerben findet nicht statt.
Die gut sichtbare Farbgebung dient ausschließlich der besseren Erkennbarkeit und Sicherheit der Athleten im Wasser.
Kids-Triathlon | 6–9 Jahre
• Helmpflicht auf der Radstrecke.
• Rennräder sind zugelassen, sofern sie den geltenden Bestimmungen entsprechen.
• Scheibenräder sind nicht zugelassen.
• Auflieger bzw. Triathlon-Aufsätze sind nicht zugelassen.
• Das Fahrrad muss technisch einwandfrei und sicher sein.
Jugend-Triathlon | 10–15 Jahre
• Helmpflicht auf der Radstrecke.
• Rennräder sind zugelassen, sofern sie den geltenden Bestimmungen entsprechen.
• Scheibenräder sind nicht zugelassen.
• Auflieger bzw. Triathlon-Aufsätze sind nicht zugelassen.
• Das Fahrrad muss technisch einwandfrei und sicher sein.
Jedermann-Triathlon | ab 16 Jahre
• Der Wettbewerb wird als Einzelwettbewerb ausgetragen; jeder Teilnehmer absolviert alle drei Disziplinen selbst.
• Helmpflicht.
• StVO-konformes und technisch einwandfreies Fahrrad.
• Einhaltung der vorgeschriebenen Radstrecke.
• Windschattenfahren ist verboten.
• Auflieger und Triathlon-Lenker sind nur zulässig, sofern sie den geltenden Wettkampfbestimmungen entsprechen.
Staffel-Triathlon | ab 14 Jahre
Eine Staffel besteht aus drei Teilnehmern. Jede Person absolviert genau eine der drei Disziplinen.
• Die Staffel erhält einen gemeinsamen Zeitmesschip.
• Der Chip wird in der dafür vorgesehenen Staffelwechselzone persönlich vom Schwimmer an den Radfahrer und anschließend vom Radfahrer an den Läufer übergeben.
• Der Wechsel erfolgt ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Staffelwechselzone.
• Die Gesamtzeit der Staffel läuft ohne Unterbrechung vom Start bis zum Zieleinlauf.
• Helmpflicht auf der Radstrecke.
• Windschattenfahren ist verboten.
• Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
6. Zeitplan
Der folgende Zeitplan ist vorläufig und kann im weiteren Planungsverlauf bzw. aufgrund behördlicher oder organisatorischer Vorgaben angepasst werden.
| Zeit | Programmpunkt |
| 09:30 | Offizielle Eröffnung der Veranstaltung |
| 09:45–10:20 | Check-in Kids-Triathlon |
| 10:20 | Wettkampfbesprechung Kids |
| 10:30 | Start Kids-Triathlon |
| 10:30–11:05 | Check-in Jugend-Triathlon |
| 11:05 | Wettkampfbesprechung Jugend |
| 11:15 | Start Jugend-Triathlon |
| 12:00–12:35 | Check-in Jedermann- und Staffel-Triathlon |
| 12:35 | Wettkampfbesprechung Jedermann / Staffel |
| 13:00 | Gemeinsamer Start Jedermann- und Staffel-Triathlon |
| ca. 14:10 | Erwarteter Zieleinlauf der ersten Teilnehmer |
| ca. 15:00 | Voraussichtlicher Zielschluss |
| ca. 15:00 | Siegerehrung |
| 15:00–16:00 | Voraussichtlicher Bike-Check-out Jedermann / Staffel nach Freigabe der Wechselzone |
Der Check-out der Fahrräder und persönlichen Wettkampfausrüstung erfolgt nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs und nach Freigabe der Wechselzone durch das Organisationsteam. Für Jedermann und Staffel ist der Check-out voraussichtlich von 15:00 bis 16:00 Uhr möglich. Teilnehmer müssen Startnummer bzw. entsprechenden Nachweis bereithalten. Ein vorzeitiger Zugang zur Wechselzone während eines laufenden Wettbewerbs ist nicht möglich.
Für Kids und Jugend erfolgt der Fahrrad-Check-out nach dem jeweiligen Wettbewerb und nach Freigabe der Wechselzone.
7. Windschattenfahren
Für den Jedermann-Triathlon und den Staffel-Triathlon gilt ein Windschattenfahrverbot.
• Das Fahren unmittelbar im Windschatten eines vorausfahrenden Teilnehmers ist nicht erlaubt.
• Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Radfahrer einzuhalten.
• Beim Überholen ist der erforderliche Sicherheitsabstand einzuhalten.
• Ein Überholvorgang ist zügig durchzuführen; anschließend ist wieder ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Teilnehmer herzustellen.
• Das absichtliche Fahren im Windschatten sowie das gegenseitige Gewähren von Windschatten können entsprechend den geltenden Wettkampfbestimmungen geahndet werden.
• Die Kampfrichter sind berechtigt, Verstöße entsprechend den gültigen DTU-/TVSA-Regelungen zu ahnden.
Kids- und Jugend-Triathlon: Für diese Wettbewerbe gelten die jeweils für die Altersklasse vorgesehenen Regelungen der DTU bzw. des TVSA.
8. DTU-Regelwerk und Anerkennung
Der Veranstaltung liegen die Ordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennen die Wettkampfteilnehmenden die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstaltenden als verbindlich an.
9. Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Maßgeblich sind insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
• Die für Anmeldung, Startorganisation, Zeitmessung, Ergebnisermittlung und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten werden im hierfür notwendigen Umfang verarbeitet und an die mit der Durchführung beauftragten Stellen weitergegeben.
• Eine Veröffentlichung von Ergebnislisten erfolgt nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen und sportrechtlichen Vorgaben.
• Eine Veröffentlichung einer Teilnehmerliste mit personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht bzw. die erforderliche Einwilligung vorliegt.
• Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt nur auf Grundlage der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen.
• Für Aufnahmen von minderjährigen Teilnehmern werden die erforderlichen Einwilligungen bzw. Regelungen für die Veröffentlichung besonders beachtet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Betroffenenrechten und zu Ansprechpartnern werden in den Datenschutzhinweisen der Veranstaltung bzw. im Rahmen der Anmeldung bereitgestellt.
10. Versicherung, Haftung und Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme am Benefiz-Triathlon erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich den mit der Teilnahme an einem Triathlon verbundenen sportlichen und organisatorischen Risiken bewusst ist und die Veranstaltung nur antritt, wenn er den gesundheitlichen und körperlichen Anforderungen des jeweiligen Wettbewerbs gewachsen ist.
• Die Teilnehmer sind für die technische Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand ihrer persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich.
• Für persönliche Gegenstände, Fahrräder, Bekleidung und sonstige Ausrüstung wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
• Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen in der Wechselzone wird keine Haftung übernommen, soweit kein gesetzlich zwingender Haftungsgrund besteht.
• Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Den Teilnehmern wird empfohlen, für die Teilnahme am Wettbewerb über einen ausreichenden persönlichen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen.
11. Änderungen, Streckenänderungen und Absage
Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf, die Streckenführung, Startzeiten, Wettbewerbe oder einzelne organisatorische Maßnahmen aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, soweit dies für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
• Insbesondere können Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen, Verkehrssicherheitsanforderungen, Sicherheitslagen, Witterungsbedingungen, Wasserqualität oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Umstände erforderlich werden.
• Bei außergewöhnlichen Wetter- oder Sicherheitsbedingungen kann ein Wettbewerb verkürzt, verändert, verschoben oder abgesagt werden.
• Eine kurzfristige Änderung der Rad- oder Laufstrecke aus Sicherheits- oder Genehmigungsgründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Streckenführung.
• Sollte eine Durchführung der Veranstaltung aus zwingenden Gründen nicht oder nur in wesentlich veränderter Form möglich sein, entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit den zuständigen Stellen über das weitere Vorgehen.
• Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen so früh wie möglich über die offiziellen Informationskanäle der Veranstaltung informiert.
Ansprüche der Teilnehmer richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bedingungen der Veranstaltung. Bereits entrichtete Startgelder werden bei einer Absage oder wesentlichen Änderung nur insoweit erstattet, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Veranstaltungsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben vorgesehen ist.
Hinweis: Die vorstehenden Regelungen werden vor Veröffentlichung der endgültigen Ausschreibung nochmals mit den dann gültigen DTU-/TVSA-Vorgaben sowie den konkreten Versicherungsbedingungen des Veranstalters abgeglichen.
Stand: 18.09.2026 – weitere Veranstaltungsdetails werden im weiteren Planungsverlauf ergänzt.
Benefiz-Triathlon Gerlebogk 2027 weiteren Planungsverlauf ergänzt.

