Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Peet’s Athletic Cycle**
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Peet’s Athletic Cycle („Hersteller“) und seinen Kunden über den Kauf individuell gefertigter Carbonfahrräder sowie sonstiger Produkte und Dienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Hersteller stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Hersteller produziert hochwertige, individuell konfigurierte Carbonfahrräder nach den Wünschen und Vorgaben des Kunden.
2.2 Grundlage des Vertrages ist die vom Kunden freigegebene Konfiguration, einschließlich aller technischen Spezifikationen, Maße und Sonder-wünsche.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte und Konfigurations-optionen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Durch Bestätigung der Konfiguration und Annahme des Kostenangebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Hersteller das Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Individuelle Sonderanfertigungen sind ganz oder teilweise im Voraus zu bezahlen. Der konkrete Zahlungsplan wird vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
4.3 Bis zur vollständigen Zahlung behält der Hersteller das Eigentum an sämtlichen Produkten.
5. Lieferzeiten und Lieferung
5.1 Die individuelle Fertigung eines Carbonfahrrades erfordert eine sorgfältige Planung und Produktion. Die reguläre Lieferzeit beträgt circa 4 Monate ab Vertragsbestätigung und Zahlung gemäß Zahlungsplan.
5.2 Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen führen. Der Hersteller informiert den Kunden unverzüglich hierüber.
5.3 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse oder per Abholung beim Hersteller.
6. Kein Widerrufsrecht für Sonderanfertigungen
6.1 Bei den Produkten von Peet’s Athletic Cycle handelt es sich überwiegend um individuell gefertigte Fahrräder, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden.
6.2 Für derartige Sonderanfertigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
6.3 Eine Rücknahme oder Rückerstattung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Mangel vor.
7. Gewährleistung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Überlastung
- Unfall-, Sturz- oder Fremdeinwirkung
- normaler Verschleiß
- eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten
7.3 Für Drittkomponenten gelten die Gewährleistungs-bedingungen der jeweiligen Hersteller
8. Haftung
8.1 Peet’s Athletic Cycle haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Hersteller nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann, gilt der Sitz des Herstellers als Gerichtsstand.
10. Garantiebedingungen von Peet’s Athletic Cycle
10.1 Freiwillige Herstellergarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungs-rechten gewährt Peet’s Athletic Cycle eine freiwillige Herstellergarantie auf bestimmte Komponenten. Der Umfang dieser Garantie ergibt sich aus den folgenden Bestimmungen.
11.2 Garantieumfang
11.2.1 Rahmen und Gabel
- Für Carbon-Rahmen und Carbon-Gabeln gilt eine Garantie von 2 Jahren ab Übergabe.
- Die Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab.
11.2.2 Sonstige Komponenten
- Für Komponenten von Drittanbietern (z. B. Schalt-gruppen, Bremsen, Laufräder) gelten ausschließlich die jeweiligen Garantiebedingungen der Zulieferer.
11.3 Nicht im Garantieumfang enthalten
11.3.1 Verschleißteile
Von der Garantie ausgeschlossen sind typische Verschleißteile, insbesondere:
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Ketten, Kassetten, Kettenblätter
- Reifen, Schläuche und Dichtmilch
- Lager (Radlager, Steuersatzlager, Tretlager), sofern verschleißbedingt
- Lenkerband, Griffe
- Schalt- und Bremszüge, Hydrauliköl
- Dichtungen
- Sättel, Sattelbezüge
- Dämpferbuchsen und Dämpferhardware
11.3.2 Weitere Ausschlüsse
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die entstehen durch:
- Unfälle, Stürze oder sonstige äußere Einwirkungen
- unsachgemäße Nutzung oder Überschreitung der Einsatzbereiche
- fehlende oder mangelhafte Wartung
- Korrosionsschäden durch äußere Einflüsse (z. B.: Schweiß, Salz)
- eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten
- den Einsatz nicht freigegebener Komponenten
- kosmetische Schäden wie Kratzer, Lackabplatzungen oder Verfärbungen
11.4 Garantiebedingungen und Voraussetzungen
- Das Fahrrad muss bestimmungsgemäß genutzt und regelmäßig gewartet werden.
- Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
- Bei einem Garantieanspruch entscheidet der Hersteller nach eigenem Ermessen über Reparatur, Austausch oder Werterstattung.
- Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.
11.5 Ausschluss von Folgekosten
Die Garantie deckt keine indirekten Schäden oder Zusatzkosten ab, insbesondere:
- Transportkosten
- Nutzungsausfälle
- Arbeitskosten externer Werkstätten
- Reisekosten
11.6 Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Zur Prüfung eines Garantieanspruchs benötigt der Hersteller:
- Kaufbeleg / Rechnung
- Seriennummer des betroffenen Bauteils
- detaillierte Beschreibung des Mangels
- Foto- oder Videodokumentation
- ggf. Wartungsnachweise
Der Hersteller prüft den Anspruch und informiert den Kunden über das weitere Vorgehen.

